KORE Mining (WKN: A2N8Q4) (TSXV: KORE) gibt weiteres strategisches Investment von Eric Sprott über 7,5 Millionen Kanadische Dollar bekannt um sein Wachstum zu beschleunigen 

Vancouver, Kanada – 30. Juni 2020 – KORE Mining Ltd. (WKN: A2N8Q4, TSXV: KORE) („KORE“ oder das „Unternehmen“) (www.koremining.com) freut sich bekanntzugeben, dass beabsichtigt wird mit Herrn Sprott eine Privatplatzierung abzuschließen, um einen Bruttoerlös von bis zu 7.500.000 Kanadischen Dollar zu erzielen, der aus 6.000.000 Zeichnungseinheiten zu einem Preis von 1,00 CAD pro Anteil („Nicht-FT-Anteile“) und 1.000.000 Zeichnungseinheiten zu einem Preis von 1,50 CAD pro Anteil („FT-Anteile“) besteht (zusammen die „Privatplatzierung“), vorbehaltlich der Genehmigung durch die TSX Venture Exchange und der erforderlichen Zustimmung der Aktionäre. 

Die Nicht-FT-Anteile werden von Herrn Eric Sprott über 2176423 Ontario Ltd., ein von ihm kontrolliertes Unternehmen, vollständig gezeichnet. Unter der Annahme einer vollständigen Ausübung der gesamten Zeichnungseinheiten im Rahmen der Privatplatzierung wird der Anteil von Herrn Sprott auf nicht verwässerter Basis ungefähr 22,53% betragen. 

Eric Sprott kommentierte: „Ich glaube, KORE ist extrem unterbewertet und habe mich mit  Investments von über 12 Millionen CAD in den letzten zehn Monaten als größter Aktionär von KORE positioniert. KORE besitzt 100% von drei großen Explorationschancen, alle mit flachen und hochwertigen Bohrzielen. Hinzu kommt, dass die vorläufige wirtschaftliche Bewertung des Imperial-Goldprojekts und die Ressourcen im Boden einen Substanzwert aufweisen. KORE ist bestens positioniert um überdurchschnittliche Renditen zu liefern.“  

Scott Trebilcock, Präsident und CEO, erklärte: „Herr Sprott ist der Ankerinvestor von KORE und unterstützt unsere Vision, durch Exploration und Entwicklung Werte zu schaffen. KORE wird das neue Kapital nutzen, um unsere Bohrziele mit höchster Priorität aggressiv zu verfolgen und die Entwicklung des Imperial-Goldprojekts durch den Genehmigungsprozess zu beschleunigen.“ 

Der Erlös aus der Privatplatzierung wird auf einem Treuhandkonto hinterlegt und an KORE nach Erhalt aller erforderlichen Aktionärs- und behördlichen Genehmigungen (die „Genehmigungen“) zur Schaffung einer neuen „Kontrollperson“ (wie in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert) überwiesen. Bei der Konvertierung wird jede Zeichnungseinheit automatisch in einen Nicht-FT-Anteil und einen FT-Anteil umgewandelt. Falls die Genehmigungen nicht bis zum 31. Oktober 2020 vorliegen, wird jede Zeichnungseinheit storniert und das Zeichnungsgeld wird zurückerstattet. 

Herr Sprott besitzt derzeit 16.318.444 Stammaktien von KORE, was 16,91% der ausgegebenen Stammaktien auf nicht verwässerter Basis entspricht, und ist keine bestimmte Person in Bezug auf KORE im Sinne des Income Tax Act von Kanada. Sollten die Genehmigungen erteilt und die Privatplatzierung durchgeführt werden, wird Herr Sprott zu einer „Kontrollperson“ und seine Beteiligung am Unternehmen wächst auf ungefähr 22,53% auf nicht verwässerter Basis und auf 25,07% auf teilweise verwässerter Basis unter der Annahme der vollständigen Ausübung der Warrants von Herrn Sprott. 

Jeder Nicht-FT-Anteil besteht aus einer Stammaktie von KORE (eine „Stammaktie“) und einem halben Warrant zum Kauf einer Stammaktie (jeder ganze Warrant ist ein „Warrant“). Jeder FT-Anteil besteht aus einer Flow Through Stammaktie des Unternehmens und einem halben Warrant. Jeder Warrant kann ausgeübt werden, um eine Stammaktie (eine „Warrant-Aktie“) zu einem Preis von 1,50 CAD pro Warrant-Aktie für einen Zeitraum von 24 Monaten ab Abschluss der Privatplatzierung zu erwerben. 

Der Nettoerlös aus der Privatplatzierung soll das Goldportfolio von KORE vorantreiben, einschließlich Imperial (Kalifornien), FG Gold (British Columbia) und Long Valley (Kalifornien), sowie für allgemeine Unternehmenszwecke verwendet werden. 

Der Bruttoerlös aus dem Verkauf der FT-Anteile wird für Ausgaben verwendet, die als „kanadische Explorationskosten“ und „Flow Through Mining-Ausgaben“ im Sinne des Income Tax Act von Kanada gelten.  

Die von Herrn Sprott im Rahmen der Privatplatzierung zu erwerbenden Wertpapiere dienen ausschließlich Anlagezwecken. Herr Sprott hat eine langfristige Sicht für die Investition und kann in der Zukunft zusätzliche Wertpapiere des Unternehmens erwerben, sowohl auf dem freien Markt als auch durch private Akquisitionen, oder er kann Wertpapiere des Unternehmens verkaufen, entweder über den freien Markt oder durch private Veräußerungen, abhängig von den Marktbedingungen, Veränderungen von Plänen und/oder anderen relevanten Faktoren. 

Alle Wertpapiere, die im Rahmen der Privatplatzierung ausgegeben werden sollen, unterliegen einer viermonatigen Sperrfrist ab dem Abschlussdatum gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen in Kanada und unter anderem dem Erhalt aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen, einschließlich der TSX Venture Exchange, sowie bei KORE der notwendigen Zustimmung der Aktionäre. 

Über KORE Mining 

KORE Mining (WKN: A2N8Q4, TSXV: KORE) ist zu 100% Eigentümer eines Portfolios fortschrittlicher Goldexplorations- und Goldentwicklungsprojekte in Kalifornien, USA und British Columbia, Kanada. KORE wird von den strategischen Investoren Eric Sprott und Macquarie Bank unterstützt, die zusammen mit dem Management und Aufsichtsrat 66% der ausstehenden Aktien des Unternehmens besitzen. Auf dem Gebiet um sein Imperial-Goldprojekt in Kalifornien ist KORE gerade dabei, ein neues Explorationsprogramm für die Bereiche Mesquite Ost und Imperial West zu mobilisieren. Das Imperial-Goldprojekt liegt neben der operierenden Mesquite-Goldmine, die Equinox Gold (WKN: A2PQPG) gehört. In der Nähe des FG Gold Projekts besitzt Osisko Gold Royalties (WKN: A115K2) das Cariboo Gold Projekt in British Columbia, welches sich momentan in der Entwicklungsphase befindet. 

Weitere Informationen zu KORE finden Sie auf der Webseite des Unternehmens unter www.koremining.com, per Email unter info@koremining.com oder telefonisch unter +1 888 407 5450. 

KORE Mining Ltd. 

Scott Trebilcock 

Chief Executive Officer

Tel: +1 888 407 5450 

Email: info@koremining.com 

Webseite: https://www.koremining.com 

LinkedIn: https://www.linkedin.com/company/kore-mining-ltd./ 

Twitter: https://twitter.com/kore_mining 

YouTube: https://www.youtube.com/channel/UCe44A7W4IyycyYkcoYpmfJg 

KORE Mining CEO im Video-Interview: https://youtu.be/Hq3q7A7ixAk 

Englische Originalmeldungen: 

https://www.koremining.com/news/2020/6/29/kore-mining-announces-further-75-million-strategic-investment-by-eric-sprott-to-accelerate-growth 

https://www.koremining.com/news/2020/6/23/kore-mining-mobilizes-new-exploration-program-at-mesquite-east-and-imperial-west 

Qualitätssicherung und qualifizierte Person 

Technische Informationen in Bezug auf die in dieser Pressemeldung enthaltenen Projekte wurden von Marc Leduc, P.Eng, dem COO von KORE und der qualifizierten Person gemäß National Instrument 43-101, die für die technischen Angelegenheiten dieser Pressemeldung verantwortlich ist, geprüft und genehmigt.  

Weder die TSX Venture Exchange noch deren Regulierungsdienstleister (wie dieser Begriff in den Richtlinien der TSX Venture Exchange definiert ist) übernehmen die Verantwortung für die Angemessenheit oder Genauigkeit dieser Pressemeldung. 

Vorsorglicher Hinweis in Bezug auf zukunftsgerichtete Aussagen 

Diese Pressemeldung enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen unterliegen bekannten und unbekannten Risiken, Unsicherheiten, Vermutungen und sonstigen Faktoren, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen abweichen, die in diesen zukunftsgerichteten Aussagen direkt oder indirekt genannt wurden. Zukunftsgerichtete Aussagen beziehen sich ausschließlich auf den Zeitpunkt dieser Pressemeldung. Das Unternehmen hat nicht die Absicht und ist nicht verpflichtet, diese zukunftsgerichteten Aussagen zu aktualisieren, weder aufgrund von neuen Informationen oder zukünftigen Ereignissen noch aus sonstigen Gründen, sofern dies nicht nach geltendem Recht gefordert wird. 

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